An der Schlussbemerkung im Arbeitszeugnis können aus einer Firma entscheidende Arbeitnehmer erkennen, ob der Chef ihren Weggang bedauert oder nicht. Bei einem hervorragenden Mitarbeiter, den der Arbeitgeber sehr ungern abgibt, steht dort etwa: „Sein Ausscheiden wird mit besonderem Bedauern zur Kenntnis genommen“.
Wer für den künftigen Berufsweg „weiterhin viel Glück und Erfolg“ gewünscht bekommt, verbunden etwa mit einem Dank für die „jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit“, der kann sich sicher sein: Er gilt als guter Mitarbeiter, dessen Weggang bedauert wird. Ganz anders sieht es aus, wenn im Zeugnis nur steht, das Ausscheiden erfolge „aus gründen der innenbetrieblichen Ogranisation“. Das bedeutet meist, der Arbeitgeber ist froh darüber, den Mitarbeiter loszuwerden. Noch gravierender ist die Formulierung, man habe sich „im gegenseitigen Einvernehmen getrennt“: Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass dem Mitarbeiter gekündigt oder dass ihm eine Kündigung von sich aus nahgelegt wurde.

Verfasst von MIL 
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